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Die Korrekturvereinbarung findet in der arbeitsrechtlichen Praxis bislang wenig Verbreitung, wenngleich ihre Befürworter ihr erhebliche Vorteile beim Umgang mit Verfehlungen von Arbeitnehmern zuschreiben. So sollen die Funktionen einer Abmahnung durch Vereinbarung rechtssicher erreicht und die Leistungssteigerung zugleich dadurch gefördert werden, dass sich die Vertragsparteien auf individuelle Korrekturziele und -maßnahmen einigen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob und wie die Korrekturvereinbarung als zweiseitiges Regelungsinstitut im bestehenden System des Kündigungsschutzes wirkt und inwieweit Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu diesem Instrument geraten werden kann.
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