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Sowohl das Kartell- als auch das Lauterkeitsrecht sind in jüngster Zeit grundlegend novelliert worden. Die Angleichung des nationalen Kartellrechts an das EG-Kartellrecht durch die Siebte GWB-Novelle vom 7. Juli 2005 erfordert die Anwendung neuer Kriterien bei der Auslegung des § 21 Abs. 1 GWB. Da wettbewerbliche Boykottmaßnahmen jetzt nahezu umfassend von den Vorschriften des Kartellrechts erfasst sind, ist außerdem zu fragen, in welchem Umfang für die Anwendung des Lauterkeitsrechts noch Raum bleibt. Der Autor geht diesen Fragen unter Heranziehung kompetenzrechtlicher, systematischer und teleologischer Gesichtspunkte nach. Ein besonderes Augenmerk richtet er dabei auch auf das Konkurrenzverhältnis zwischen den Boykott-Tatbeständen und den Vorschriften über vergleichende Werbung. Anhand einer eingehenden Untersuchung der für den Boykott relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften wird aufgezeigt, wie diese auszulegen sind und wo die Grenzen zwischen zulässigen und unzulässigen Boykottmaßnahmen liegen.
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