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Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der "Madame Soler". Der Bankier und Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen desNS-Regimes von diesem Gemälde und anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich, das Gemälde, das er für die "Bayerischen Staatsgemäldesammlungen" 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat, derErbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch, was mittlerweile der eigentliche Skandal ist, eine Prüfung des Falles durch die "Beratende Kommission" (Limbach-Kommission) ab, welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln soll.