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Die Beschäftigungsstruktur der Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen befindet sich aufgrund des am 01.08.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Wandel. Von diesem Wandel sind besonders die Ergänzungskräfte (zumeist Kinderpflegerinnen) betroffen, welche um ihre Beschäftigungsgrundlage aufrecht erhalten zu können, angehalten wurden eine vom Gesetzgeber initiierte Weiterqualifikationsmaßnahme zur Erzieherin zu absolvieren. Im Rahmen einer ambivalenten politischen Bewertung dieser Maßnahme als Zertifizierung oder notwendige Qualifizierung rückte die Weiterqualifikation in den empirischen Blick. Im Rahmen einer professionsforschenden Perspektive wurden die Auswirkungen der Maßnahme auf die beruflichen Vollzüge der Kinderpflegerinnen und zwar im Kontext einer perspektivischen Annäherung an ihren beruflichen Habitus fokussiert.