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Diese Sammlung enthält folgende Vorschriften:§I. Abänderungen im Wachtdienst und einige andere, welche sogleich einzuführen sind vom 09.05.1810§II. Handgriffe zum Wachtdienst, zur Chargierung, zum Bajonettaufpflanzen und Bajonettabziehen sowie zum Bajonettfällen für die Division Zeschau vom 19.05.1810§III. Anfragen über die Berichtigung und Zusätze des Exercir-Reglements / Juni 1810§IV. Zwei Vorschriften zum Debandieren der Linieninfanterie vom 08. und 11.11.1810§V. Streichung zu§144 der Zusätze vom 06.02.1811§VI. Reduzierung einer Marschkolonne von drei auf zwei Glieder vom 22.05.1811§VII. Änderungen zum Exerzierreglement der Infanterie vom 15.01.1814§VIII. Anweisung zur Ladung und Chargirung mit Gewehren ohne cylindrische Ladestöcke und ohne conische Zündlöcher vom 09.02.1814§IX. Vorschrift nach welcher bei dem 5ten und 6ten Regiment der Sächsischen Landwehr das Tiraillieren anzuweisen ist vom 24.02.1814§X. Vorschrift zum Auseinandergehen in die ausgedehnte Ordnung vom März 1814