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Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
Bis zu 30 Tage Rückgaberecht
Das Verbraucherinsolvenzverfahrenunterliegt vielen eigenen Regeln. Die in sich geschlossene, vernetzte Kommentierung führt alle im Verfahren relevanten Vorschriften mit praxisnaher Schwerpunktsetzung zusammen. Zeitraubende Suchen in unterschiedlichen Werken mit fehlenden Querverbindungen werden überflüssig. Kommentiert werden die einschlägigen Vorschriften der InsO nebst Vergütungs- und FormularVO, ZPO (Zwangsvollstreckung) und zahlreichen weiteren Gesetzen. Besonders praxisnahmit zahlreichen zusätzlichen Praxishinweise und Arbeitshilfen zur Aufrechnung/Verrechnung, Pfändung im Sozialrecht und zum Steuerrecht. Besonders aktuellNeukommentierung der Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto ( 850k, 899 ff. ZPO)Berücksichtigung aller Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Rechtschuldbefreiungsverfahrens (zB 35, 287, 295, 295a, 300 InsO) und durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und InsolvenzrechtsÄnderungen in den Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (zB 850a, 851c ZPO) und das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz ( 850 c, 850f ZPO) bzw. zur Unpfändbarkeit von Sachen und Tieren in 811 ZPO erläutertDen Kommentar brauchenAnwaltschaft und Justiz, Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzverwalter:innen, Vertreterinnen und Vertreter von Schuldner:innen und Gläubiger:innen, Kreditinstitute und Inkassounternehmen.
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