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Staatliche Entgeltfestsetzung - Stichwort: gesetzlicher Mindestlohn - ist dem österreichischen Arbeitsrecht an und für sich fremd. Vielmehr ist es - bisher zumindest - eine wesentliche Aufgabe der Sozialpartner die Arbeitsbedingungen und hier insb auch die Mindestentgelte im Rahmen ihrer Tarifautonomie und kollektiven Verhandlungsmacht durch branchenweite und flächendeckende Kollektivverträge festzulegen. Nichtsdestotrotz finden sich seit Beginn der 1950er Jahre in der österreichischen Arbeits- und Wirtschaftsordnung verschiedene Rechtsinstrumente, darunter der titelgebende Mindestlohntarif, durch den der Staat im Verordnungswege für gewisse Wirtschaftsbereiche oder Beschäftigtengruppen sehr wohl "Mindestlöhne" festlegen kann. Dass diese behördliche Entgeltnormierung zwar einerseits in einem unbestreitbaren Spannungsverhältnis zu grundrechtlichen Positionen sowohl von einzelnen AG als auch Verbänden steht, andererseits aber eine notwendige Ergänzung zur privatautonomen Festlegung durch die KV-Parteien darstellt und damit auch eines der erfolgreichsten Wirtschaftssysteme der Welt mit bewirkt hat, zeigt die vorliegende Arbeit über das bislang im Schrifttum wenig untersuchte kollektive Rechtsgestaltungsmittel "Mindestlohntarif" der 22 ff ArbVG.Inkl. E-Book!
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