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Grund und Grenze der Zustandsverantwortlichkeit für Altlasten waren jahrzehntelang umstritten. Das Bundesverfassungsgericht benannte in seinem Beschluss vom 16.02.2000 Gründe, maß sie an der Eigentumsgewährleistung und zeichnete Zumutbarkeitsgrenzen vor. Der Autor untersucht, wie sich diese Erwägungen in die Dogmatik des Artikels 14 GG einfügen, was grundrechtsdogmatisch die Unzumutbarkeit einer Belastung bezeichnet und in welchem Verhältnis Unzumutbarkeit und Grenzen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz stehen. Herzstück der Arbeit ist ein modifiziertes Gleichheitsmodell. Anschaulich analysiert der Verfasser die drei Bezugspunkte gleichheitsrechtlicher Argumentation: die nach dem Gesetz maßgebenden Unterschiede, den Zweck der Regelung und deren Wirkungen. Er identifiziert Sachlichkeitserwägungen als Gegenstand der Unterschied-Zweck-Relation und Erwägungen zu Art und Ausmaß einer Ungleichbehandlung als Gegenstand der Unterschied-Wirkungs-Relation. Mit der Abgrenzung zur freiheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeit trägt Jan. D. Bonhage zugleich zum Diskurs über Grundrechtskonkurrenzen bei.Mitseiner Arbeit richtet sich der Autor gleichermaßen an den grundrechtsdogmatisch, polizeirechtlich und an der Genese der Zustandsverantwortlichkeit interessierten Leser.