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Regalien (lat. iura regalia = königliche Rechte) sind die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns. Seit fränkischer Zeit standen diese nur einem König oder Kaiser zu. Zu den Regalien gehörten u.a. Ernennungsrechte, aber auch das Münzregal (alles rund um die Währung, die Münzprägung etc.) oder das Bergregal (Verfügungsrecht über die Bodenschätze).§Reprint des Originals von 1806.