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Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungs teuer und sind mit den wesentlichen rechtlichen Bestirnmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft-und Schenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensanfall, der sich von Todes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermögensübertragungen unter Lebenden, das heißt Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die für einen solchen Vermögensübergang unter Lebenden anfällt, wird als Schenkungs teuer bezeichnet. Von der Erbschaftsteuer wird auch in periodischen Abständen das Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfaßt. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlaßsteuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beim einzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasse als solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet. denn sie wird vom Vermögen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabhängigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie gende Vermögen setzt sich aus verschiedenen Vermögensarten zusammen. für die überwiegend (Grundbesitz) Einheitswerte festgestellt werden. Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen. weil sie den übergang von Vermögen belastet. Bei der Erbschaftsteuer überschneiden sich die Merkmale von Besitz-und Verkehrsteuer.