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Das österreichische Schuldrecht fordert ganz allgemein das Erbringen der geschuldeten Leistung zur gehörigen Zeit am gehörigen Ort und in der gehörigen Weise. Mit den durchaus schwierigen Fragen der Leistung zur gehörigen Zeit - der Fälligkeit - und den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen beschäftigt sich diese Arbeit. Ausgangspunkt der Betrachtung sind zunächst die allgemeinen Regelungen des österreichischen Schuldrechts. Danach folgt eine Erörterung der spezielleren Regelungen bei der Leistung von Geldschulden sowie der sondergesetzlichen Bestimmungen. Strittige Fragen zur Fälligkeit in Lehre und Rechtsprechung werden aufgezeigt und gegebenenfalls eigene Lösungsansätze dargestellt.