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Das private Bauvertragsrecht hat trotz befürwortender Stimmen in Rechtstheorie und Rechtspraxis bislang noch keine Kodifizierung im deutschen Recht gefunden. Demgegenüber reicht im russischen Recht die Normierung des Bauvertrages bis in das Jahr 1835 zurück. Ob und wie effektiv beide Zivilrechtsysteme vor diesem Hintergrund die Interessen der Bauvertragsparteien wahren, ist Schwerpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung. Sie behandelt das Interesse des Auftraggebers an einem mangelfrei und fristgemäß hergestellten Werk und das Interesse des Auftragnehmers an der Vergütung. Dabei findet ein Exkurs in die kommerziellen Formen des Bauens statt und es wird auf die technischen Reglements eingegangen, die am 01.01.2010 die russischen Baunormen und -regeln ersetzen.