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Die rechts- und medienhistorische Untersuchung beschäftigt sich mit der Gründung des Rechts am eigenen Bild im deutschen Recht. Um 1900 wurden damit auch Grundlagen für das Persönlichkeitsrecht gelegt. Die damaligen Vorstellungen über die Konturen des subjektiven Rechts gehören auch zu einer Verfassungs- und Kulturgeschichte der Grundrechte. Die Untersuchung vergleicht die juristischen Entwürfe mit dem zeitgenössischen, kultur- und kunsthistorischen Wissen über das ius imaginum und andere historische Bildrechte. Dieser Vergleich zeigt die Besonderheit des juristischen Modells subjektiver Rechte und macht sie am Begriff der "Konstitution" fest. In der Gesellschaft etwa in Aby Warburgs Bildwissenschaft kursierten aber noch andere, nicht weniger normative Modelle zum Bildrecht, die nicht auf eine souveräne Bildmacht des Subjektes, sondern auf eine normative und gesellschaftliche Ordnung der Reproduzierbarkeit setzten. Warburgs Vorstellungen mussten der Rechtswissenschaft zwar fremd bleiben. Für eine Wissenschaft, die Verfassungen jenseits souveräner Subjekte sucht, bieten die Vergleiche aber Modelle normativer Ordnungen.
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