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Im Reisegewerbe vermittelte und abgeschlossene Darlehensgeschäfte kommen im Bereich der gesamten Kreditwirtschaft vor. Unter Er- örterung von Entstehungsgeschichte, Schutzzweck und Anwendungsbereich des 56 I Nr. 6 GewO, der den Abschluss und die Vermittlung von Darlehensgeschäften im Reisegewerbe verbietet, werden die rechtlichen Folgen aufgezeigt, die sich aus einem verbotswidrigen Handeln ergeben. Insbesondere wird auf die Stellung des 56 I Nr. 6 GewO im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Privatautonomie eingegangen.
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