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Bio- und Informationstechnologien generieren ständig neue, bislang kaum für möglich gehaltene Verhältnisse, Verknüpfungen und Anschlüsse zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsätzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Körpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso hat das Recht eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten und Abbildungen von Hirnaktivitäten, etwa für den Beweis psychischer Schädigungen im Schmerzensgeldprozess, zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die keineswegs mehr abwegige Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persönlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womöglich wie ein ausgelagerter Teil des Körpers zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhältnis auswirken und dabei ein technologieübergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen, untrennbaren Verbindung informationstechnisch-artifizieller und körperlich-lebendiger, gewissermaßen "künstlicher" und "natürlicher" Prozesse, von Expansionstechnologien und bioartifiziellen Rechtsverhältnissen, in denen sich die Persönlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.
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