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Die Europäische Kommission sieht in der bisherigen Vergabepraxis bei öffentlichen Dienstleistungen einen Verstoß gegen Europarecht und beabsichtigt, diese zukünftig einer Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Eine solche Regelung hätte erhebliche Konsequenzen für öffentliche Unternehmen, die bislang über Alleinrechte bei der Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen für ihr Versorgungsgebiet verfügten. Die aufgeworfenen Fragen werden von Experten aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und aus der Verwaltung erörtert. Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsfreiheit und optimaler Versorgung mit spezifisch öffentlichen Diensten. Die Beiträge heben die positiv zu bewertenden Möglichkeiten eines Ausschreibungswettbewerbs hervor, zeigen aber auch dessen Grenzen auf. Neben der mangelnden Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs liegen diese vor allem bei den nicht abschätzbaren Transaktionskosten und beim Charakter öffentlicher Dienstleistungen, die nicht primär auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Es wird deutlich, dass es sich um eine derart facettenreiche und komplexe Thematik handelt, die sich nicht schlechthin auf das Wettbewerbsproblem und die Frage der Minimierung von Kosten und Finanzausgleichszahlungen reduzieren lässt.
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