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Bis zu 30 Tage Rückgaberecht
Streiks im Bahn- und Luftverkehr, im Gesundheitswesen und in Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren Aufsehen erregt und bei großen Teilen der Bevölkerung auch Unmut hervorgerufen. Sie unterscheiden sich von normalen Arbeitskämpfen dadurch, dass der eigentliche Streikgegner weniger der Arbeitgeber, als vielmehr die Allgemeinheit ist. Diese ist jedoch nicht an der Schlichtung solcher Arbeitskämpfe und auch nicht an Gerichtsverfahren über deren Verhältnismäßigkeit beteiligt. Das Werk fordert daher mit rechtsvergleichenden und verfassungsrechtlichen Argumenten eine gesetzliche Regelung zur Regulierung von Arbeitskämpfen in der sogenannten Daseinsvorsorge.
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